Schriftliche Weisungen nach ADR 2014

Schriftliche Weisungen nach ADR 2014

Kostenloser Download in verschiedenen Sprachen

 

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Änderung bezüglich der schriftlichen Weisungen wirksam. Es ist nur noch ein einheitliches Unfallmerkblatt für alle Gefahrguttransporte über alle Gefahrgutklassen vorgeschrieben. Die Schriftlichen Weisungen (sog. Unfallmerkblatt), die bei Gefahrguttransporten im Führerhaus in der Sprache des Fahrerzeugführers (Fahrer) mitzuführen sind, müssen nicht zwingend kartoniert sein.
Die Vereinten Nationen (UN) haben die ADR-Mitgliedsländer gebeten, die Schriftlichen Weisungen nach Kapitel 5.4.3 ADR (2009) in den einzelnen Sprachen als pdf-Datei auf die Homepage der UN zu stellen. Mittlerweile wurden dort die Unfallmerkblätter bereits in mehr als 20 Sprachen eingestellt.
Interessenten können sich die offizielle Version des Unfallmerkblattes dort herunterladen. Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass der Ausdruck gut lesbar im DIN A4 - Format und im Farbdruck erfolgt.

 

www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html