Seit dem 1. Januar 2009 ist die Änderung bezüglich der
schriftlichen Weisungen wirksam. Es ist nur noch ein einheitliches
Unfallmerkblatt für alle Gefahrguttransporte über alle
Gefahrgutklassen vorgeschrieben. Die Schriftlichen Weisungen (sog.
Unfallmerkblatt), die bei Gefahrguttransporten im Führerhaus in der
Sprache des Fahrerzeugführers (Fahrer) mitzuführen sind, müssen
nicht zwingend kartoniert sein.
Die Vereinten Nationen (UN) haben die ADR-Mitgliedsländer gebeten,
die Schriftlichen Weisungen nach Kapitel 5.4.3 ADR (2009) in den
einzelnen Sprachen als pdf-Datei auf die Homepage der UN zu
stellen. Mittlerweile wurden dort die Unfallmerkblätter bereits in
mehr als 20 Sprachen eingestellt.
Interessenten können sich die offizielle Version des
Unfallmerkblattes dort herunterladen. Es sollte aber unbedingt
darauf geachtet werden, dass der Ausdruck gut lesbar im DIN A4 -
Format und im Farbdruck erfolgt.
www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html